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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Park4Fly GmbH
Stand: 10/2022

Präambel

Die Park4Fly GmbH betreibt Parkflächen in der Nähe des Albrecht-Dürer-Airports Nürnberg und bietet ihren Kunden die Vermietung von Stellplätzen sowie einen Shuttle-Transfer zwischen dem Betriebsgelände und dem Flughafen Nürnberg an.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Park4Fly GmbH, Klingenhofstraße 58, 90411 Nürnberg (nachfolgend „Park4Fly″) und ihren Kunden.

Mit Abschluss einer Buchung – unabhängig davon, ob diese online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich erfolgt – erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Park4Fly GmbH, insbesondere für

  • die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge,
  • den Shuttle-Transfer zwischen dem Betriebsgelände und dem Flughafen Nürnberg,
  • den Rücktransfer vom Flughafen zum Betriebsgelände,
  • sowie sämtliche zusätzlich gebuchten Leistungen.

(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die entgeltliche Überlassung eines Stellplatzes sowie gegebenenfalls der vereinbarte Shuttle-Service.

(3) Die Verwahrung des Fahrzeugs ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages. Es handelt sich um einen Mietvertrag über einen Stellplatz und nicht um einen Verwahrungsvertrag im Sinne der §§ 688 ff. BGB.

(4) Park4Fly übernimmt keine Bewachungspflicht und schuldet keine permanente Überwachung des abgestellten Fahrzeugs.

(5) Es dürfen ausschließlich zugelassene Personenkraftwagen mit einer maximalen Fahrzeuggröße von 5,00 m Länge und 2,50 m Breite abgestellt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und Annahme durch Park4Fly zustande. Dies kann insbesondere erfolgen durch

  • Online-Buchung über die Internetseite,
  • telefonische Buchung,
  • Buchung per E-Mail,
  • persönliche Buchung vor Ort,
  • oder durch das Befahren des Betriebsgeländes und die Annahme durch einen Mitarbeiter.

(2) Eine automatisch versandte Buchungsbestätigung dokumentiert den Eingang der Buchungsanfrage. Der Vertrag kommt spätestens mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung oder der tatsächlichen Bereitstellung des Stellplatzes zustande.

(3) Park4Fly ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern betriebliche, technische oder sicherheitsrelevante Gründe dies erforderlich machen.

(4) Änderungen einer bestätigten Buchung (z. B. Flugnummer, Flugzeiten, Ankunftsdatum, Rückflug, Kennzeichen oder Anzahl der Reisenden) sind Park4Fly unverzüglich mitzuteilen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Buchungsdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Für Schäden oder Mehraufwand aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben haftet der Kunde.

(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

§3 Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Park4Fly stellt dem Kunden für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände zur Verfügung und erbringt – soweit gebucht – den Shuttle-Transfer zwischen dem Betriebsgelände und dem Albrecht-Dürer-Airport Nürnberg.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung sowie den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

(3) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(4) Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich vor der Ausfahrt bzw. spätestens bei Fahrzeugabgabe zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Akzeptierte Zahlungsmittel richten sich nach den jeweils angebotenen Zahlungsarten (z. B. Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte oder Online-Zahlung).

(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Park4Fly berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.

(7) Park4Fly ist berechtigt, offene Forderungen mit bestehenden Ansprüchen des Kunden aufzurechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(8) Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen. Bereits bestätigte Buchungen bleiben hiervon unberührt.

§4 Shuttle- und Transferbedingungen

(1) Im Parkpreis ist – sofern in der jeweiligen Tarifbeschreibung nichts anderes angegeben ist – der Shuttle-Transfer für bis zu drei Personen je gebuchtem Stellplatz enthalten.

(2) Für zusätzliche Personen kann ein Aufpreis gemäß der zum Buchungszeitpunkt gültigen Preisliste erhoben werden.

(3) Der Transport von mehr als der zulässigen Personenzahl erfolgt ausschließlich nach vorheriger Bestätigung durch Park4Fly.

(4) Sondergepäck (z. B. Fahrräder, Surfbretter, Skiausrüstung, Tauchausrüstung, Kajaks oder vergleichbare sperrige Gegenstände) wird nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung transportiert. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(5) Kindersitze oder Sitzerhöhungen werden nur bereitgestellt, wenn diese vorab bestellt und von Park4Fly bestätigt wurden. Eine kurzfristige Bereitstellung kann nicht garantiert werden.

(6) Die angegebenen Transferzeiten stellen unverbindliche Richtwerte dar. Aufgrund von Verkehrsaufkommen, Baustellen, Witterung, erhöhtem Kundenaufkommen, Flugankünften oder sonstigen Umständen kann es zu Wartezeiten kommen.

(7) Ein Anspruch auf sofortige Beförderung oder die Einhaltung einer bestimmten Transferdauer besteht nicht.

(8) Der Kunde verpflichtet sich, spätestens drei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit am Betriebsgelände einzutreffen. Erfolgt die Anreise später, trägt der Kunde das Risiko, dass der Flug nicht rechtzeitig erreicht werden kann.

(9) Park4Fly schuldet ausschließlich den Shuttle-Transfer zwischen Betriebsgelände und Flughafen. Ein bestimmter Flug oder das rechtzeitige Erreichen des Check-ins oder Gates wird nicht geschuldet.

(10) Für Flugverspätungen, Flugausfälle, Umbuchungen oder Änderungen der Flugzeiten ist der Kunde verpflichtet, Park4Fly unverzüglich zu informieren.

(11) Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung über Änderungen der Flugdaten, haftet Park4Fly nicht für hierdurch entstehende Wartezeiten, zusätzliche Transferfahrten oder sonstige Kosten.

(12) Muss aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Kunden eine zusätzliche Transferfahrt durchgeführt werden oder verlängert sich hierdurch die Parkdauer, ist Park4Fly berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten nach der jeweils gültigen Preisliste zu berechnen.

(13) Für zusätzliche Transferfahrten, Rückfahrten wegen vergessener Gegenstände oder vergleichbare Sonderfahrten kann eine gesonderte Gebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden.

(14) Park4Fly ist berechtigt, Personen von der Beförderung auszuschließen, wenn

  • sie erheblich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  • sie sich aggressiv oder beleidigend verhalten,
  • Anweisungen des Personals missachten,
  • oder eine Gefahr für Fahrer, andere Fahrgäste oder den sicheren Betrieb darstellen.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte, soweit gesetzlich zulässig.

§5 Anreise, Abreise und Fahrzeugabholung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, zur vereinbarten Anreisezeit auf dem Betriebsgelände zu erscheinen.

(2) Änderungen der geplanten Ankunftszeit von mehr als 30 Minuten sollten Park4Fly möglichst frühzeitig mitgeteilt werden, damit der Shuttle-Transfer entsprechend geplant werden kann.

(3) Nach der Rückkehr ist Park4Fly unverzüglich nach Erhalt des Gepäcks unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Telefonnummer zu informieren.

(4) Der Rücktransfer erfolgt entsprechend der betrieblichen Abläufe. Die Reihenfolge der Beförderung richtet sich insbesondere nach Sicherheitsaspekten, Verkehrsaufkommen, Fahrzeugkapazitäten und der Reihenfolge der eingehenden Transferanmeldungen.

(5) Wartezeiten können insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen, Flugverspätungen, mehreren gleichzeitig landenden Flugzeugen, Baustellen, Straßensperrungen oder sonstigen betrieblichen Gründen entstehen.

(6) Kann der Kunde trotz mehrfacher Kontaktaufnahme nicht erreicht werden oder erscheint er nicht am vereinbarten Treffpunkt, besteht kein Anspruch auf einen sofortigen weiteren Transfer. Zusätzliche Transferfahrten können nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.

§6 Parkdauer und Verlängerung

(1) Die Parkdauer ergibt sich aus der bestätigten Buchung.

(2) Verlängert sich die Parkdauer, ist der Kunde verpflichtet, Park4Fly unverzüglich hierüber zu informieren.

(3) Für jeden zusätzlichen Parktag wird der zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Tagespreis berechnet.

(4) Die zusätzlichen Parkgebühren sind spätestens bei der Fahrzeugabholung zu entrichten.

(5) Holt der Kunde sein Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab und erfolgt keine Mitteilung über die Verzögerung, ist Park4Fly berechtigt,

  • das Fahrzeug innerhalb des Betriebsgeländes umzusetzen,
  • einen anderen Stellplatz zuzuweisen,
  • oder – sofern erforderlich – das Fahrzeug durch ein Fachunternehmen umsetzen oder abschleppen zu lassen.

Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.

(6) Gesetzliche Rechte, insbesondere das Vermieterpfandrecht, bleiben hiervon unberührt.

§7 Schlüsselabgabe und Umparken

(1) Je nach gebuchtem Tarif kann eine Schlüsselabgabe erforderlich sein.

(2) Hat der Kunde einen Tarif mit Schlüsselabgabe gebucht, erklärt er sich damit einverstanden, dass Park4Fly oder von Park4Fly beauftragte Mitarbeiter das Fahrzeug ausschließlich auf dem Betriebsgelände bewegen dürfen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Parkbetriebs erforderlich ist.

(3) Das Fahrzeug wird ausschließlich innerhalb des Betriebsgeländes bewegt. Fahrten außerhalb des Betriebsgeländes erfolgen nicht, es sei denn, sie sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich.

(4) Hat der Kunde ausdrücklich einen Tarif ohne Schlüsselabgabe gebucht, verbleibt der Fahrzeugschlüssel während der gesamten Vertragsdauer beim Kunden. Ein Umparken des Fahrzeugs erfolgt in diesem Fall grundsätzlich nicht.

(5) Ist aus sicherheitsrelevanten oder betrieblichen Gründen dennoch ein Umsetzen des Fahrzeugs erforderlich und kann der Kunde sein Fahrzeug trotz Aufforderung nicht selbst entfernen oder umsetzen, ist Park4Fly berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden durch ein Abschleppunternehmen umsetzen zu lassen.

(6) Für Fahrzeuge mit technischen Mängeln, ausgelaufenen Betriebsstoffen, erheblicher Brandgefahr oder sonstigen Gefahren für Personen oder Sachen kann Park4Fly die Annahme verweigern oder deren Entfernung verlangen.

(7) Der Kunde versichert, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher ist, über eine gültige Zulassung verfügt und keine Gefahren für andere Fahrzeuge oder Personen verursacht.

(8) Elektrofahrzeuge dürfen nur an dafür vorgesehenen Ladepunkten geladen werden. Ein Anspruch auf einen Ladeplatz oder eine bestimmte Ladeleistung besteht nur, wenn diese Leistung ausdrücklich gebucht und von Park4Fly bestätigt wurde.

§8 Rücktritt, Stornierung und Nichtinanspruchnahme der Leistung

(1) Für Stornierungen, Umbuchungen und Rückerstattungen gelten ausschließlich die Bedingungen des vom Kunden bei der Buchung ausgewählten Tarifs.

(2) Der Kunde kann die Buchung im Rahmen der für den gebuchten Tarif geltenden Bedingungen stornieren oder ändern.

(3) Wurde ein Tarif ohne Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeit gebucht, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Stornierung oder Rückerstattung, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(4) Nimmt der Kunde die gebuchte Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch (No-Show), gelten ebenfalls die Bedingungen des gebuchten Tarifs.

(5) Gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

(6) Park4Fly ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • falsche oder irreführende Angaben bei der Buchung gemacht wurden,
  • das Verhalten des Kunden die Sicherheit des Betriebs, der Mitarbeiter oder anderer Kunden gefährdet,
  • behördliche Anordnungen oder Fälle höherer Gewalt die Durchführung des Vertrages unmöglich machen,
  • oder andere Umstände eintreten, die Park4Fly nicht zu vertreten hat und die eine Vertragserfüllung unzumutbar machen.

(7) Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch Park4Fly werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften oder den Bedingungen des gebuchten Tarifs erstattet.

§9 Haftung

(1) Park4Fly haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Park4Fly, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Park4Fly nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) besteht.

(4) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Vermietung eines Stellplatzes sowie gegebenenfalls der vereinbarte Shuttle-Service. Park4Fly übernimmt keine Verwahrung des Fahrzeugs.

(5) Park4Fly haftet daher nicht für Schäden oder Verluste, die durch Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder Beschädigungen des Fahrzeugs oder darin befindlicher Gegenstände.

(6) Park4Fly haftet ferner nicht für Schäden infolge höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Ereignisse, insbesondere durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Park4Fly.

(7) Für Schäden durch Marderbiss, Nagetiere, herabfallende Äste, Pollen, Baumharz, Vogelkot, Witterungseinflüsse oder sonstige natürliche Umwelteinwirkungen wird keine Haftung übernommen.

(8) Persönliche Wertgegenstände dürfen nicht sichtbar im Fahrzeug zurückgelassen werden. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, Geld, Dokumenten, Schlüsseln, elektronischen Geräten oder sonstigen Wertgegenständen übernimmt Park4Fly keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Schäden unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch vor Verlassen des Betriebsgeländes, gegenüber Park4Fly anzuzeigen. Gesetzliche Rechte wegen verdeckter oder erst später erkennbarer Schäden bleiben unberührt.

(10) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Mitreisenden oder sein Fahrzeug auf dem Betriebsgelände oder gegenüber Dritten verursacht werden.

(11) Der Kunde stellt sicher, dass für das abgestellte Fahrzeug eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

(12) Soweit Park4Fly wegen eines vom Kunden verursachten Schadens von Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde Park4Fly von diesen Ansprüchen frei, soweit er den Schaden zu vertreten hat.

(13) Park4Fly bemüht sich um eine pünktliche Durchführung der Shuttle-Transfers. Eine Haftung für Verspätungen aufgrund von Verkehr, Unfällen, Straßensperrungen, behördlichen Maßnahmen, Flugverspätungen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Park4Fly ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(14) Der Kunde verpflichtet sich, spätestens drei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit am Betriebsgelände einzutreffen. Erfolgt die Anreise später, trägt der Kunde das Risiko einer verspäteten Ankunft am Flughafen.

§10 Verhalten auf dem Betriebsgelände

(1) Auf dem gesamten Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie die Anweisungen von Park4Fly und deren Mitarbeitern.

(2) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände beträgt 10 km/h, sofern nicht durch Beschilderung eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist.

(3) Den Anweisungen der Mitarbeiter ist aus Gründen der Sicherheit und eines ordnungsgemäßen Betriebs jederzeit Folge zu leisten.

(4) Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den von Park4Fly zugewiesenen Stellplätzen abgestellt werden.

(5) Das Betriebsgelände sowie sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

(6) Reparaturen am Fahrzeug, Fahrzeugwäsche sowie das Ablassen von Kraftstoff, Öl, Kühlflüssigkeit oder anderen Betriebsstoffen sind auf dem Betriebsgelände untersagt. Ausgenommen sind notwendige Pannenhilfen durch autorisierte Pannendienste.

(7) Das Entsorgen von Müll, Altteilen oder sonstigen Gegenständen auf dem Betriebsgelände ist verboten.

(8) Fahrzeuge mit erheblichen technischen Defekten, austretenden Betriebsstoffen oder sonstigen Gefahren dürfen von Park4Fly zurückgewiesen oder auf Kosten des Kunden entfernt werden.

(9) Der Kunde bestätigt mit dem Befahren des Betriebsgeländes, dass

  • eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt,
  • das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist,
  • eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht,
  • und sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

(10) Park4Fly ist berechtigt, Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein in begründeten Fällen einzusehen.

§11 Hausrecht

(1) Park4Fly übt auf dem gesamten Betriebsgelände das Hausrecht aus.

(2) Kunden und Begleitpersonen haben sich so zu verhalten, dass andere Kunden, Mitarbeiter sowie der Betriebsablauf nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

(3) Park4Fly ist berechtigt, Personen vom Betriebsgelände zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen, wenn diese

  • Mitarbeiter beleidigen oder bedrohen,
  • andere Kunden gefährden,
  • Anweisungen trotz Aufforderung nicht befolgen,
  • den Betrieb erheblich stören,
  • Straftaten begehen oder zu begehen versuchen.

(4) Muss aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden die Polizei, ein Sicherheitsdienst oder ein Abschleppunternehmen hinzugezogen werden, können dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.

§12 Videoüberwachung

(1) Das Betriebsgelände kann aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.

(2) Die Videoüberwachung dient insbesondere

  • dem Schutz der Kunden,
  • dem Schutz der abgestellten Fahrzeuge,
  • der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
  • der Wahrnehmung des Hausrechts,
  • sowie der Sicherung des Betriebsgeländes.

(3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden Datenschutzgesetzen.

(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Park4Fly zu entnehmen.

§13 Vermieterpfandrecht

(1) Park4Fly steht wegen ihrer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ein gesetzliches Vermieterpfandrecht gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu.

(2) Park4Fly ist berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu verweigern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§14 Datenschutz

(1) Park4Fly verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich erhoben und verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

(3) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur

  • Bearbeitung der Buchung,
  • Durchführung des Shuttle-Transfers,
  • Rechnungsstellung,
  • Kundenkommunikation,
  • Bearbeitung von Reklamationen,
  • Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten,
  • Gewährleistung der Sicherheit des Betriebsgeländes.

(4) Soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, können personenbezogene Daten an sorgfältig ausgewählte Dienstleister weitergegeben werden, die im Auftrag von Park4Fly tätig werden (z. B. Zahlungsdienstleister oder IT-Dienstleister). Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Kunde eingewilligt hat.

(5) Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des Vertrags oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

(6) Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch nach Maßgabe der DSGVO zu.

(7) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Internetseite von Park4Fly zu entnehmen.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nürnberg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(6) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: 10/2022