Präambel
Die Firma Park4Fly GmbH betreibt in der Nähe des Airport Nürnberg zwei Parkplätze mit Flughafen-Zubringerdienst. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Folgenden „AGB“ genannt – sind Inhalt des Vertragsverhältnisses, das zwischen Ihnen und der Park4Fly GmbH, Schafhofstraße 37, 90411 Nürnberg – im Folgenden „Park4Fly“ genannt – geschlossen wird. Bei der Buchung werden Sie aufgefordert, den AGB zuzustimmen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Vermietung eines Stellplatzes für Personenkraftwagen (max. 5,0 m x 2,5 m), die Beförderung des Kunden zum Flughafen Nürnberg und seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie für durch den Kunden gebuchte Zusatzdienstleistungen. Gegenstand des Vertrages ist ausdrücklich nicht die Verwahrung des PKW mit den damit verbundenen Pflichten. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme; dies kann geschehen durch: (a) persönliche oder telefonische Anfrage und deren sofortige persönliche oder fernmündliche Bestätigung durch die Betriebsinhaberin oder den Verkehrsleiter des Unternehmens; (b) Buchungsanfrage per E-Mail und deren Bestätigung durch E-Mail; (c) Buchungsanfrage auf der Website „Park4fly.net“ durch Ausfüllen und Absenden des entsprechenden Buchungsformulars; (d) Befahren und/oder Betreten des Betriebsgeländes sowie der mündlichen oder fernmündlichen Bestätigung der Betriebsinhaberin oder des Verkehrsleiters unter Vereinbarung einer Mietzeit sowie des Mietpreises.
3. Leistungen, Preise, Zahlen
Park4Fly hält die dem Kunden bestätigten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB bis zum vereinbarten Parkbeginn bereit und ist verpflichtet, im Falle des Vertragsschlusses die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise ergeben sich aus einer gesonderten Preisliste und sind gestaffelt nach der Anzahl der Tage bzw. Wochen und der zu befördernden Personen. Pro entgeltlich geparkten Fahrzeug ist der Transfer von bis zu 3 Personen im Preis inklusive. Die Beförderung von mehr als 3 Personen kann im Ausnahmefall nur übernommen werden, wenn dies zuvor durch Park4Fly schriftlich bestätigt wurde. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, die Mitreisenden zuvor auf eigene Kosten am Flughafen abzusetzen und diese bei der Rückreise dort abzuholen. Für fehlerhafte Angaben wie z.B. falsches Ankunftsdatum, falsche oder fehlende Flugdaten, oder Umbuchungen die nicht bekanntgegeben werden, die zu doppelten Transfer-Fahrten oder einer Verlängerung der Parkdauer führen, wird ein Aufpreis von 10 Euro pro angefangener Tag erhoben. Für Umkehrfahrten von vergessenen Gegenstände oder ähnliches in Ihrem oder unserem Auto berechnen wir 10 Euro. Der Transport von Sonder- und Sportgepäck (Fahrräder, Surfbretter, Tauchausrüstung u. ä.) ist ausgeschlossen. Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern deren benötigte Zahl vorher bestellt und deren Verfügbarkeit von Park4Fly auch verbindlich zugesagt wurde. Park4Fly kann Personen entschädigungslos von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen oder wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt.
4. Rücktritt vom Vertrag
Park4Fly räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. In diesem Fall hat Park4Fly jedoch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Der Kunde kann seine Parkplatzbuchung bis zu 24 Stunden vor der vereinbarten Mietzeit kostenfrei stornieren. Tritt der Kunde später zurück, oder nimmt er die Leistung nicht wie vereinbart in Anspruch, so bleibt er zur Entrichtung des vollen Entgeltes verpflichtet. Dem Kunden steht allerdings in allen Fällen der Nachweis frei, dass Park4Fly kein Schaden oder ein geringerer als die geforderte Pauschale entstanden ist. Beide Parteien sind darüber hinaus berechtigt, aus wichtigem Grund zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt nicht, wenn der Kunde die gebuchte Leistung aufgrund von Tod oder Krankheit nicht in Anspruch nehmen kann. Ansonsten gilt als wichtiger Grund insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss oder Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens durch eine der Parteien. Park4Fly ist auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen, sofern zu befürchten steht, dass das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährdet sind. Die dieses Recht ausübende Partei hat den Grund der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5. Haftung und Schadensersatz
Park4Fly haftet für Schäden, die durch ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für Unfälle auf dem Betriebsgelände, die durch Park4Fly oder ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, haftet Park4Fly im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, besteht keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des geparkten Kraftfahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Kraftfahrzeug (z.B. Autoradio, Telefon, Navigationssystem, persönliche Wertgegenstände oder ähnlichem). Auch bei Schäden durch Immissionen Dritter, bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere oder äußere Unruhen oder elementare Naturkräfte (auch: Hagelschäden oder Marderbisse o.ä.) ist Park4Fly von jeder Art von Ansprüchen freigestellt. Etwaige Schäden oder berechtigte Schadensersatzansprüche gegen Park4Fly hat der Kunde unverzüglich und, sofern möglich, noch vor Ausfahren aus dem Betriebsgelände anzuzeigen. Park4Fly ist bemüht, den Kunden innerhalb der vereinbarten oder prognostizierten Zeit zum Flughafen Nürnberg zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen Nürnberg, bezogen auf den konkreten Abflugtermin des Kunden, ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Schadensersatzansprüche durch Verzögerungen, die Park4Fly nicht zu vertreten hat (auch etwa durch unvorhersehbare Straßensperrungen und Verkehrsunfälle Dritter), insbesondere auch Schadensersatz für verpasste Termine oder Flüge, ist ausgeschlossen. Sollte durch das Kraftfahrzeug auf dem Betriebsgelände, an Fahrzeugen Dritter oder an Personen ein Schaden entstehen, so haftet der Kunde hierfür uneingeschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, ggf. eigene Ansprüche gegenüber Dritten oder Versicherungen an Park4Fly abzutreten, soweit diese ihrerseits bereits durch Dritte in Anspruch genommen wird.
6. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde oder die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind. Den Anweisungen von Park4Fly, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannendienste) oder Fahrzeugpflege durchzuführen. Es ist auch streng untersagt, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öl abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Andernfalls ist Park4Fly berechtigt, Müll und Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO verfügt. Auf Verlangen sind Park4Fly die Fahrerlaubnis und der Fahrzeugschein vorzulegen.
7. Vermieterpfandrecht
Park4Fly ist berechtigt, ein Vermieterpfandrecht nach Maßgabe der Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geltend zu machen und die Herausgabe des Fahrzeuges zu verweigern, sofern und solange nicht der gesamte vereinbarte und fällige Rechnungsbetrag beglichen ist.
8. Datenschutz
Park4Fly speichert und verarbeitet die notwendigen Daten der Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehung gemäß § 28 BDSG. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt auch elektronisch. Der Kunde willigt hiermit in die Nutzung seiner Daten für die Vertragsabwicklung durch Park4Fly ein. Die Vorschriften der Datenschutzgesetze werden durch Park4Fly beachtet, eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen bei Park4Fly im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Das Verlangen ist schriftlich an die Park4Fly GmbH, Schafhofstraße 37, 90411 Nürnberg, zu richten.
9. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, dieser AGB oder der Vertragsannahme bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden mit dem Fahrpersonal oder Erfüllungsgehilfen von Park4Fly sind ungültig. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Nürnberg. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Nürnberg als Gerichtsstand. Park4Fly ist jedoch auch berechtigt, Klage oder sonstige gerichtliche Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten ergänzend die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: 20.10.2022